Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsmigration

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet neue Wege nach Deutschland. Wir begleiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch alle Verfahren – schnell, rechtssicher und zielorientiert.

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG ermöglicht eine deutlich schnellere Einreise qualifizierter Fachkräfte. Wir koordinieren das gesamte Verfahren zwischen Arbeitgeber, Ausländerbehörde und Botschaft – für minimale Wartezeiten.

02

Berufsanerkennung

Ausländische Abschlüsse müssen für die Arbeit in Deutschland oft anerkannt werden. Wir begleiten Sie durch das Anerkennungsverfahren, koordinieren mit Anerkennungsstellen und gehen bei Ablehnungen rechtlich vor.

03

Blue Card EU

Die EU Blue Card bietet hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen einen privilegierten Aufenthaltstitel mit Weg zur Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 oder 27 Monaten. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und stellen den Antrag.

04

Ausbildungsduldung

Wer in Deutschland eine Berufsausbildung absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung und anschließend einen Aufenthaltstitel erhalten. Wir sichern Ihren Status während und nach der Ausbildung rechtlich ab.

05

Selbstständige & Freiberufler

Für selbstständige Drittstaatsangehörige gelten besondere Anforderungen an wirtschaftliches Interesse, Finanzierungssicherheit und Beschäftigungseffekte. Wir bereiten Ihren Antrag fundiert vor und vertreten Sie bei Ablehnungen.

06

Familiennachzug zu Fachkräften

Fachkräfte können ihre Ehepartner und Kinder nach Deutschland nachziehen lassen. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Visumbeantragung bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels für die gesamte Familie.

Häufige Fragen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (seit 2020, reformiert 2023) ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Neu: Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss können jetzt auch ohne konkretes Jobangebot zur Jobsuche einreisen (Chancenkarte). Die Vorrangprüfung entfällt in vielen Bereichen. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Ihre Qualifikation der richtige ist.

Eine Ablehnung der Berufsanerkennung ist kein endgültiges Urteil. Je nach Beruf gibt es Ausgleichsmaßnahmen wie Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge. Bei formalen Fehlern oder unzureichender Begründung ist rechtlicher Widerspruch möglich.

Beachten Sie die Widerspruchsfristen. Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Für die Blue Card benötigen Sie einen anerkannten Hochschulabschluss sowie ein Jobangebot, das ein Mindestgehalt von aktuell ca. 45.300 € brutto jährlich bietet (für Mangelberufe wie IT, Medizin, Ingenieurwesen ca. 41.000 €). Die Blue Card ermöglicht nach 21 Monaten (mit B1-Deutsch) oder 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis – deutlich schneller als der reguläre Weg.

Die Ausbildungsduldung schützt Sie während einer qualifizierten Berufsausbildung grundsätzlich vor Abschiebung – vorausgesetzt, Sie haben den Ausbildungsvertrag vor dem Erhalt einer Ausreiseaufforderung abgeschlossen und erfüllen weitere Voraussetzungen (keine schwerwiegenden Straftaten, geklärte Identität).

Sofort handeln! Beantragen Sie die Ausbildungsduldung unverzüglich. Wir prüfen Ihren Fall und stellen alle erforderlichen Anträge.

Ja – das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG wird vom Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Die Behörde hat dann garantierte Bearbeitungszeiten (4 Wochen für Vorprüfung, 4 Wochen für Visumerteilung). Wir beraten Arbeitgeber bei der Einleitung des Verfahrens und koordinieren alle beteiligten Stellen.