Unsere Leistungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Ob Verein, Stiftung oder gemeinnützige GmbH – die richtige Rechtsform und ein wasserdichter gemeinnütziger Status sind das Fundament erfolgreicher sozialer Arbeit. Wir begleiten Organisationen von der Gründung bis zur langfristigen Absicherung ihrer Gemeinnützigkeit.

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Struktur & Aufbau

Wir beraten bei der Wahl der richtigen Rechtsform – Verein, Stiftung oder gGmbH – und erarbeiten eine Organisationsstruktur, die langfristige Stabilität und die dauernde Anerkennung als gemeinnützig sichert.

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Satzungserstellung

Eine rechtssichere Satzung ist die Grundlage für die Anerkennung durch das Finanzamt. Wir erstellen und überprüfen Satzungen, die den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig Ihre Organisationsziele widerspiegeln.

03

Vertretung gegenüber Finanzamt & Behörden

Wir begleiten Anerkennungsverfahren, reagieren auf drohenden oder vollzogenen Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und vertreten Ihre Organisation im gesamten Rechtsweg – von der Einspruchsphase bis zum Finanzgericht.

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Schulung & Beratung von Verantwortlichen

Vorstandsmitglieder und Entscheider tragen persönliche Verantwortung für die Gemeinnützigkeitskonformität. Wir schulen Ihr Team praxisnah zu Mittelverwendung, Haftungsrisiken, Spendenbescheinigungen und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Häufige Fragen

Die gängigsten Formen sind der eingetragene Verein (e.V.), die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und die Stiftung. Jede Form hat unterschiedliche Auswirkungen auf Haftung, Besteuerung und Verwaltungsaufwand. Der Verein ist schnell zu gründen und demokratisch organisiert. Die gGmbH bietet mehr Flexibilität bei der Geschäftsführung und ist bei Investoren beliebt. Die Stiftung eignet sich für dauerhafte Vermögensbindung. Wir analysieren Ihre konkreten Ziele und empfehlen die passende Struktur.

Nein – Gemeinnützigkeit befreit nicht automatisch von allen Steuern. Einnahmen aus dem ideellen Bereich und dem Zweckbetrieb sind in der Regel steuerfrei. Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Cafeteria, Merchandising) können jedoch Körperschaft- und Gewerbesteuer auslösen, wenn die Freigrenze von 45.000 € überschritten wird. Wir helfen Ihnen, die Einnahmen korrekt zuzuordnen und Steuerpflichten frühzeitig zu erkennen.

Spendenbescheinigungen dürfen nur von Organisationen ausgestellt werden, die vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind und einen aktuellen Freistellungsbescheid besitzen. Werden Bescheinigungen zu Unrecht ausgestellt, droht eine Vertrauensschadenshaftung gegenüber dem Fiskus. Wir prüfen Ihren Status, beraten zur korrekten Ausstellung und helfen beim Erneuerungsverfahren des Freistellungsbescheids.

Der Entzug der Gemeinnützigkeit kann rückwirkend gelten und zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Außerdem verliert die Organisation das Recht zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen, was das Fundraising stark beeinträchtigt. Handeln Sie sofort: Einspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen. Wir analysieren den Bescheid, formulieren den Einspruch und vertreten Sie bis zum Finanzgericht – mit dem Ziel, die Gemeinnützigkeit zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen.